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Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni 2023

Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden und Kantone jährlich mit einer Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni. Die Zählung dient dazu, die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage. Die Liegenschaftseigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, ihre Leerwohnungen der Verwaltung Birrwil, bis am Mittwoch, 31. Mai 2023, zu melden (gemeinde@birrwil.ch).

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Gemeindeverwaltung Birrwil