Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 17. April 2026 bis 18. Mai 2026 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Birrwil auf oder können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden (siehe unten).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Gemeinderat Birrwil
Bestandteile des Erschliessungsplans:
Situationsplan 1:500 [pdf, 332 KB]
Sondernutzungsvorschriften [pdf, 160 KB]
Weitere Unterlagen:
Planungsbericht inkl. Anhänge 1-6 [pdf, 8.1 MB]
Abschliessender Vorprüfungsbericht Kanton [pdf, 206 KB]
Auswertung Mitwirkungsverfahren [pdf, 262 KB]
Bebauungsstudie Untere Wanne Süd-Ost [pdf, 6.6 MB]