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Arbeitsamt

Das Arbeitsamt der Gemeinde Birrwil ist der Gemeindekanzlei angegliedert.

Arbeitslose Personen müssen sich frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, an dem sie Leistungen der Arbeitslosenkasse beanspruchen wollen, persönlich auf dem Arbeitsamt der Wohngemeinde melden. Das Arbeitsamt händigt das Formular „Meldung bei der Wohngemeinde“ kostenlos aus. Anschliessend muss sich der/die Antragsteller/in innerhalb von 24 Stunden (ein Arbeitstag), oder spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, auf dem zuständigen RAV zur Arbeitsvermittlung anmelden.

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Suhr

In Birrwil wohnhafte Arbeitslose werden dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Suhr zugewiesen. Das RAV führt mit den Arbeitslosen Beratungs- und Vermittlungsgespräche durch und leistet Bewerbungshilfe. Die Versicherten haben sich in der Regel zweimal monatlich zu einem Beratungs- bzw. Kontrollgespräch auf dem RAV zu melden. Bestandteil dieser Gespräche ist die Kontrolle der persönlichen Arbeitsbemühungen und die Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit.

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)

Bernstrasse West 73
5034 Suhr
Tel. 062 855 02 02
Fax 062 855 02 00
E-Mail
Link

Anmeldezeiten für die erste Meldung

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag
09.00 bis 11.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
10.00 bis 11.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr