Wahlen/Abstimmungen
Gemeindeversammlungen 2010
Mittwoch, 9. Juni 2010, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle Birrwil
Freitag, 26. November 2010, 20.00 Uhr, Mehrzweckehalle Birrwil
Abstimmungstermine 2010:
- Sonntag, 07. März 2010, Blanko-Abstimmungstag
- Sonntag, 13. Juni 2010, Blanko-Abstimmungstag
- Sonntag, 26. September 2010, Blanko-Abstimmungstag
- Sonntag, 28. November 2010, Blanko-Abstimmungstag
Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter:
Kantonale Abstimmungen / Wahlen
www.ag.ch
Eidgenössische Abstimmungen / Wahlen
www.admin.ch
Urnenöffnungszeiten
Urnenstandort:
Gemeindehaus
Sonntag 08.30 Uhr bis 09.00 Uhr
Die Urne wird jeweils eine halbe Stunde vor der Gemeindeversammlung aufgestellt, wenn am darauf kommenden Wochenende eine Abstimmung stattfindet.
Dienstleistung:
Mail Gemeindeverwaltung
Jährliche Abstimmungstermine bis 2020
www.admin.ch
Wahlbüro
Zusammensetzung des Wahlbüros
Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei.
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Hinweis
Die Resultate der Abstimmungsresultate in der Gemeinde finden Sie im Anschlagkasten beim Gemeindehaus. Bitte beachten Sie, dass alle Gemeinderesultate im Anschlagkasten nur Teilresultate der Gemeinde Birrwil sind.
Die gesamten Resultate der Eidgenossenschaft finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons unter www.ag.ch.
Stellvertretung: Wie vorgehen?
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte resp. Partner hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Dienstleistung:
Mail Gemeindeverwaltung
Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
Dienstleistung:
Mail GemeindeverwaltungUngültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe
- Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
- Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
- Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert.
- Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.
- Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.
Dienstleistung:
Mail Gemeindeverwaltung